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Laufende Beratung

Im geschäftlichen Alltag eines Unternehmens treten regelmäßig verschiedene Rechtsfragen auf. Es werden Verträge geschlossen, arbeitsrechtliche Themen sind zu behandeln oder es stellen sich wettbewerbsrechtliche Fragen. Gesellschaften werden gegründet, umgewandelt oder verkauft. Waren werden international gehandelt und der Transport organisiert. Büroräume werden gemietet und Vertriebsstrukturen aufgesetzt. Kunden machen Gewährleistungsansprüche geltend oder Schuldner kommen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach.

Viele Fragen scheinen dabei vermeintlich einfach und oftmals wird die Notwendigkeit einer rechtlichen Prüfung durch einen Anwalt verneint. Eine häufige Hemmschwelle bei der Beauftragung eines Anwalts ist auch, dass dies mit zusätzlichem Aufwand und teils schwierig zu kalkulierenden Kosten verbunden ist. 

Das kann für Unternehmen jedoch schnell nachteilig werden, da nicht selten Kleinigkeiten darüber entscheiden, ob z.B. eine Haftungsbeschränkung wirksam ist, ein Arbeitsvertrag beendet werden kann oder eine geschäftliche Handlung wettbewerbswidrig ist. 

Als externe Rechtsabteilung biete ich Ihnen die volle Bandbreite an rechtlichen Dienstleitungen, die Ihr Unternehmen benötigt. 

Dienstleistungen

Als externe Rechtabteilung biete ich Ihnen umfassende rechtliche Beratung für Ihre Unternehmung – außergerichtlich und vor allen nationalen Gerichten. Dies umfasst insbesondere die Beratung und Vertretung in den nachfolgenden Bereichen:

Gesellschaftrecht

Bei einer Gesellschaft handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer Personen, welche einen gemeinsamen Zweck verfolgen und fördern. Die Regelung der Rechtsverhältnisse der Gesellschafter untereinander und gegenüber der Gesellschaft ist Gegenstand des Gesellschaftsrechts. Darüber hinaus befasst sich das Gesellschaftrecht mit den Rechtsverhältnissen der Gesellschaft gegenüber Dritten.

Im Gesellschaftsrecht berate ich regelmäßig im Zusammenhang mit den folgenden Themen:

  • Beschlussmängelstreitigkeiten
  • Kapital- und Finanzierungsmaßnahmen
  • Gründung, Kauf und Verkauf von Gesellschaften
  • Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen und Reorganisationen
  • Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen
  • Haftungsansprüche von Leitungsorganen
  • Planung und Umsetzung von Nachfolgeszenarien

Handelsrecht

Der Handel ist ein Teilbereich der Wirtschaft, der sich dem Austausch (i.d.R. Kauf und Verkauf) von Gütern und Dienstleistungen widmet. Das Handelsrecht regelt die Rechtsverhältnisse der am Handel beteiligten Personen untereinander. In Zeiten einer globalisierten Wirtschaft stehen hierbei besonders Aspekte des internationalen Handels- und Kaufrechts im Mittelpunkt. 

Im Handelsrecht berate ich regelmäßig im Zusammenhang mit den folgenden Themen:

  • Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von (internationalen) Handels-, Vertriebs- und Lieferverträgen.
  • Gestaltung und Verhandlung von Handelsvertreterverträgen
  • (streitige) Verhandlung von Ausgleichs- und Provisionsansprüchen

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt einerseits die individuellen Vertragsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (individuelles Arbeitsrecht) und andererseits die Beziehungen zwischen den Zusammenschlüssen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, z.B. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder im Bereich des Arbeitsschutzes (kollektives Arbeitsrecht).

Im Arbeitsrecht berate ich regelmäßig im Zusammenhang mit den folgenden Themen:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Verhandlung von Verträgen
  • Vertretung vor Gericht
  • Beratung von Betriebsräten

Wettbewerbsrecht

Der Wettbewerb ist das wichtigste Gestaltungselement unserer Marktwirtschaft. Er ist Motor für technischen Fortschritt, für neue qualitativ hochwertige Produkte und für das Bestreben der Unternehmen nach möglichst kostengünstiger Produktion. Das Wettbewerbsrecht stellt die Spielregeln für den Wettbewerb der Unternehmen untereinander, insbesondere regelt es, wie sich die einzelnen Marktteilnehmer verhalten müssen, damit sich niemand mittels irreführender oder aggressiver Geschäftsparktiken unangemessene Vorteile verschaffen kann.

Im Wettbewerbsrecht berate ich regelmäßig um Zusammenhang mit den folgenden Themen:

  • Abmahnungen wegen Wettbewerbsverletzungen
  • rechtssichere Gestaltung von Werbung
  • Aufbau von Online-Shops
  • ordnungsgemäße Kennzeichnung von Produkten
Vergütungsmodelle

Das Vergütungmodell richtet sich ganz nach Ihren Bedürfnissen. Wahlweise besteht die Möglichkeit der Vereinbarung einer stundenbasierten Abrechnung oder einer monatlichen Pauschale.

Bei der stundenbasierten Abrechnung haben Sie volle Kostenkontrolle, da Sie in jedem Fall nur den tatsächlichen Aufwand zahlen. Bei der Buchung von Stundenpaketen können zusätzliche Rabatte gewährt werden. 

Bei der monatlichen Abrechnung zahlen Sie eine Pauschale welche sich am prognostizierten durschnittlichen Aufwand bemisst. Ihre Kosten sind exakt vorhersehbar und gleichbleibend, auch wenn Sie einmal umfassenderen Beratungsbedarf haben.